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Ein
guter Steuerberater
lohnt sich in jedem Fall.
Durch die Ausnutzung aller Steuervorteile
ist die Steuerersparnis durch den Steuerberater häufig
höher, als die
Gebühr.
Ein Unterschreiten der Mindestsätze der
Gebührenordnung
ist mir dabei ebenso untersagt wie Beratungen zu einem Pauschalhonorar,
das
unabhängig vom Aufwand und Schwierigkeitsgrad der erbrachten
Leistung ist.
Ich
berücksichtige hierbei in jedem Fall
alle Umstände Ihrer Angelegenheit, die wirtschaftliche
Bedeutung für Sie,
meine damit zusammenhängende Verantwortung und Ihre
individuellen
Vorstellungen.
Alle
Steuerberater müssen das Honorar nach
der Steuerberatergebührenverordnung in der jeweils neuesten
Fassung berechnen.
Für
Leistungen eines Rechtsanwalts oder
eines Rechtbeistandes gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) in der
jeweils aktuellen Fassung.
Sie können das Honorar
in jeden Fall von
der Steuer absetzen, da Sie eine detaillierte Rechnung erhalten. In der
Regel
bekommen Sie die gezahlte Umsatzsteuer zurück. Hierdurch
können Sie doppelt
Steuern sparen.
Insofern ist die
Beratung
durch einen
Steuerberater eine gewinnbringende Investition.
Für
weitere Auskünfte stehen ich Ihnen in persönlichen
Einzelgesprächen gern zur
Verfügung. Sprechen Sie mich an!
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